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Berechne deinen Zuschuss

Wohngeld Azubi: Wie du als Auszubildender Unterstützung beim Wohnen bekommst

Als Azubi hast du es oft nicht leicht: Die Ausbildungsvergütung ist selten üppig, und die Lebenshaltungskosten, allen voran die Miete, können eine echte Herausforderung darstellen. Doch keine Sorge, du bist nicht allein auf weiter Flur! In Deutschland gibt es eine wichtige staatliche Unterstützung, die dir unter die Arme greifen kann: das Wohngeld. Viele Auszubildende wissen gar nicht, dass sie Anspruch darauf haben. In diesem Artikel zeige ich dir Schritt für Schritt, wie du als Azubi Wohngeld beantragen kannst und worauf du achten musst, damit du deine Chancen auf Bewilligung maximierst.

1. Wohngeld – Was ist das überhaupt und warum ist es für dich relevant?

Bevor wir ins Detail gehen, klären wir erst einmal, was Wohngeld genau ist. Stell dir vor, du erhältst jeden Monat einen Zuschuss zu deiner Miete, der dir hilft, deine Wohnkosten besser zu stemmen. Genau das ist Wohngeld. Es ist eine Sozialleistung, die bedürftigen Haushalten dabei helfen soll, angemessen wohnen zu können, ohne dass die Wohnkosten eine unzumutbare Belastung darstellen.

1.1. Wohngeld als finanzieller Puffer

Als Azubi bist du in einer besonderen Situation. Deine Ausbildungsvergütung ist in der Regel noch kein volles Gehalt, und die Kosten für Miete, Nebenkosten, Essen, Fahrtkosten und vielleicht sogar Lernmaterialien können sich schnell summieren. Wohngeld kann hier einen entscheidenden Unterschied machen. Es ist nicht dazu gedacht, deine gesamte Miete zu zahlen, sondern dient als Zuschuss, der dir mehr finanziellen Spielraum verschafft. Dies kann bedeuten, dass du dir nicht jede Ausgabe zweimal überlegen musst oder dass du dir eine Wohnung leisten kannst, die deinen Bedürfnissen besser entspricht.

1.2. Wer hat potenziell Anspruch auf Wohngeld?

Grundsätzlich kann jeder Haushalt Wohngeld beantragen, dessen Einkommen nicht ausreicht, um die Wohnkosten selbst zu tragen. Das gilt für Mieter (als Mietzuschuss) und auch für Eigentümer von selbstgenutztem Wohneigentum (als Lastenzuschuss). Als Azubi bist du relevant, weil dein Einkommen oft unter den Einkommensgrenzen liegt, die für den Wohngeldanspruch maßgeblich sind. Es spielt keine Rolle, ob du allein wohnst, in einer WG lebst oder bereits eine eigene Familie hast – solange du die Voraussetzungen erfüllst, kannst du Wohngeld beantragen.

Wenn du mehr über die finanziellen Möglichkeiten während deiner Ausbildung erfahren möchtest, könnte der Artikel über die Maximierung deiner finanziellen Chancen in der Ausbildung sehr hilfreich für dich sein. Dort findest du wertvolle Tipps und Informationen, die dir helfen, deine finanzielle Situation zu verbessern. Schau dir den Artikel hier an: Maximiere deine finanziellen Chancen in der Ausbildung.

2. Die wichtigsten Voraussetzungen für deinen Wohngeldanspruch als Azubi

Bevor du dich an den Antrag wagst, ist es wichtig zu verstehen, welche Kriterien du erfüllen musst, um Wohngeld zu erhalten. Die Regeln sind nicht übermäßig kompliziert, aber es gibt ein paar Knackpunkte, die du beachten solltest.

2.1. Du darfst keine Transferleistungen erhalten

Dies ist ein ganz entscheidender Punkt! Wenn du bereits andere Transferleistungen erhältst, in denen die Kosten der Unterkunft berücksichtigt werden, hast du in der Regel keinen Wohngeldanspruch. Dazu gehören beispielsweise:

  • Bürgergeld (früher Arbeitslosengeld II/Hartz IV): Wenn du oder Mitglieder deines Haushalts Bürgergeld beziehen, sind die Wohnkosten darin bereits enthalten.
  • Sozialhilfe (Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung): Auch hier sind die Wohnkosten in der Regel abgedeckt.
  • BAföG (wenn es dem Grunde nach förderungsfähig ist): Dies ist ein häufiger Streitpunkt für Azubis. Wenn deine Ausbildung grundsätzlich BAföG-förderungsfähig wäre, aber du nur deshalb keines bekommst, weil dein Einkommen oder das Einkommen deiner Eltern zu hoch ist, bist du vom Wohngeld ausgeschlossen. Dies nennt man „dem Grunde nach BAföG-berechtigt“. Hier gibt es aber Ausnahmen, die ich dir gleich näher erläutern werde.
  • Asylbewerberleistungen: Auch hier sind die Wohnkosten bereits berücksichtigt.

Dein Sonderfall BAföG: Für Azubis ist die BAföG-Regelung besonders wichtig. Du bist nur dann „dem Grunde nach BAföG-berechtigt“, wenn es für deinen konkreten Ausbildungsgang eine Förderung nach dem BAföG gibt – auch als Schüler-BAföG für bestimmte Berufsfachschulen. Wenn du eine duale Ausbildung machst, ist diese in der Regel nicht BAföG-förderungsfähig. In diesem Fall bist du nicht dem Grunde nach BAföG-berechtigt und hast einen potenziellen Wohngeldanspruch. Das Gleiche gilt, wenn du an einer privaten Bildungseinrichtung lernst, die nicht staatlich anerkannt ist und daher nicht BAföG-förderungsfähig ist. Fazit: Wenn deine Ausbildung nicht BAföG-förderungsfähig ist, steht dem Wohngeldanspruch von dieser Seite nichts im Wege.

2.2. Dein Einkommen muss unter bestimmten Grenzen liegen

Dein Einkommen und das Einkommen aller Haushaltsmitglieder (z. B. deines Partners oder deiner Kinder, falls du eine Familie hast) spielen eine zentrale Rolle. Es gibt keine festen Einkommensgrenzen, die pauschal für jeden gelten, da diese von mehreren Faktoren abhängen:

  • Anzahl der Haushaltsmitglieder: Je mehr Personen in deinem Haushalt leben, desto höher dürfen die Einkommensgrenzen sein.
  • Höhe der Miete: Auch die Höhe deiner Miete beeinflusst die Einkommensgrenze. Eine höhere Miete kann zu einem höheren Wohngeldanspruch führen, solange sie angemessen ist.
  • Höhe der Heizkosten (seit 2023): Seit der Wohngeldreform 2023 („Wohngeld Plus“) werden auch Heizkosten bei der Berechnung berücksichtigt, was deinen potenziellen Anspruch erhöhen kann.
  • Mietniveau deiner Gemeinde: In teuren Städten wie München oder Hamburg sind die Einkommensgrenzen höher als in ländlichen Regionen, um den höheren Lebenshaltungskosten Rechnung zu tragen.

Wie dein Einkommen berechnet wird:

Die Behörde schaut nicht nur auf deine Brutto-Ausbildungsvergütung. Es werden bestimmte Freibeträge abgezogen, was dein anrechenbares Einkommen senkt und somit deine Chancen auf Wohngeld erhöht. Dazu gehören:

  • Werbungskostenpauschale: Für Azubis liegt diese bei jährlich 1.230 Euro (Stand 2024), was monatlich 102,50 Euro entspricht. Dein Arbeitgeber zahlt diese in der Regel nicht aus, aber sie wird vom Einkommen abgezogen.
  • Steuerfreibeträge und Pauschbeträge: Falls du besondere Freibeträge hast (z. B. für Behinderung, Kinderbetreuung), werden diese ebenfalls berücksichtigt.
  • Freibeträge für Unterhaltsleistungen: Zahlst du Unterhalt an andere Personen, werden diese Beträge abgezogen.
  • Einkommen aus Überstunden, Minijobs (bis zu einer bestimmten Höhe): Hier gibt es oft gesonderte Regelungen. Ein Minijob bis 538 Euro (Stand 2024) kann sich positiv auf deinen Wohngeldanspruch auswirken, da er oft nur teilweise oder gar nicht angerechnet wird, wenn er zur Sicherung des Lebensunterhalts notwendig ist und dein Haupteinkommen gering ist.
  • Freibeträge für Behinderte.

Ein wichtiges Extra: Das Kindergeld

Das Kindergeld wird bei der Wohngeldberechnung nicht als Einkommen angerechnet. Wenn du also noch Kindergeld bekommst, ist das eine gute Nachricht für deinen Wohngeldanspruch!

2.3. Dein Vermögen muss unter bestimmten Grenzen liegen

Auch dein Vermögen spielt eine Rolle. Es gibt Freibeträge, bis zu denen dein Vermögen (Sparbücher, Wertpapiere, Immobilienanteile etc.) unberücksichtigt bleibt.

  • Freibetrag für jedes Haushaltsmitglied: Aktuell (Stand 2024) liegt dieser bei 60.000 Euro für das erste Haushaltsmitglied und 30.000 Euro für jedes weitere Haushaltsmitglied.
  • Überschreitung des Freibetrags: Wenn dein Vermögen diese Grenzen deutlich übersteigt, kann der Wohngeldantrag abgelehnt werden, da du dann als nicht bedürftig genug angesehen wirst. Für die meisten Azubis ist das jedoch eher selten ein Problem.

3. Dein detaillierter Leitfaden zur Wohngeld-Antragstellung

Jetzt, da du die Voraussetzungen kennst, geht es ans Eingemachte: Wie beantragst du das Wohngeld eigentlich? Keine Sorge, es ist machbar!

3.1. Wo und wie du den Antrag stellst

Die Zuständigkeit für Wohngeld liegt bei den kommunalen Behörden. Das bedeutet:

  • Wohngeldstelle deiner Gemeinde oder Stadt: Du musst den Antrag bei der Wohngeldstelle in der Stadt oder Gemeinde einreichen, in der du wohnst. Die genaue Bezeichnung kann variieren (z. B. Amt für Soziales, Bürgeramt, Wohngeldbehörde).
  • Antragsformulare: Die Formulare erhältst du in der Regel direkt bei der Wohngeldstelle, auf deren Webseite zum Download oder oft auch über das Online-Portal deines Bundeslandes. Viele Bundesländer bieten inzwischen auch die Möglichkeit, den Antrag komplett online auszufüllen und einzureichen.
  • Antragsarten: Es gibt zwei Hauptformulare: den „Antrag auf Mietzuschuss“ (für Mieter) und den „Antrag auf Lastenzuschuss“ (für Eigentümer). Als Azubi wirst du in der Regel den Mietzuschuss beantragen.

3.2. Welche Unterlagen du unbedingt vorbereiten musst

Der Wohngeldantrag erfordert eine Reihe von Nachweisen. Je vollständiger du diese von Anfang an einreichst, desto schneller wird dein Antrag bearbeitet. Ich empfehle dir, eine Checkliste zu erstellen und alles sorgfältig zu sammeln:

3.2.1. Persönliche Informationen und Identifikation
  • Ausgefüllter Wohngeldantrag: Das Hauptformular. Fülle es sorgfältig und wahrheitsgemäß aus.
  • Personalausweis oder Reisepass: Kopie für alle Haushaltsmitglieder.
  • Geburtsurkunden: Falls du minderjährige Kinder im Haushalt hast.
  • Heiratsurkunde oder Nachweis über Lebenspartnerschaft: Falls zutreffend.
3.2.2. Nachweise über dein Einkommen und das Einkommen aller Haushaltsmitglieder

Das ist der wichtigste Teil! Sammle alle Einkommensnachweise der letzten 12 Monate oder die aktuellsten drei Monate, falls sich dein Einkommen kürzlich geändert hat.

  • Ausbildungsnachweis / Ausbildungsvertrag: Eine Kopie deines gültigen Ausbildungsvertrags ist essenziell.
  • Verdienstbescheinigungen: Die letzten 3 bis 12 Monate deiner Ausbildungsvergütung. Wenn du zusätzlich einen Minijob hast, die entsprechenden Einkommensnachweise dafür.
  • Kontoauszüge: Um Einkünfte und größere Ausgaben nachzuweisen. Manchmal werden die letzten 3 Monate verlangt.
  • Nachweise über weitere Einkünfte:
  • Leistungen der Arbeitsagentur (z. B. Berufsausbildungsbeihilfe – BAB, aber hier Vorsicht, BAB schließt Wohngeld in der Regel aus!)
  • Kindergeld (wird nicht angerechnet, aber der Nachweis ist oft gefragt)
  • Unterhaltszahlungen (wenn du sie erhältst)
  • Renten (wenn zutreffend)
  • Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (falls du etwas nebenbei vermietest)
  • Kapitalerträge (Zinsen, Dividenden), sofern das Vermögen über den Freibeträgen liegt.
  • Lohnsteuerbescheinigungen: Falls vorhanden, für das letzte oder vorletzte Jahr.
3.2.3. Nachweise über deine Wohnkosten
  • Mietvertrag: Eine Kopie deines aktuellen Mietvertrags. Achte darauf, dass alle Seiten lesbar sind.
  • Aktuelle Mietbescheinigung: Oft eine separate Anlage zum Wohngeldantrag, die dein Vermieter ausfüllen und unterschreiben muss. Hierin werden die aktuelle Kaltmiete, Nebenkosten und Heizkosten aufgeführt.
  • Betriebskostenabrechnung: Die letzte, falls vorhanden, um die tatsächlichen Nebenkosten zu belegen.
  • Heizkostenabrechnung: Die letzte, falls vorhanden, um die tatsächlichen Heizkosten zu belegen (wird seit 2023 stärker berücksichtigt).
  • Nachweis über die monatliche Mietzahlung: Z. B. durch Kontoauszüge oder eine Bestätigung des Vermieters.
3.2.4. Nachweise über dein Vermögen
  • Kontoauszüge: Von Girokonten, Sparbüchern, Wertpapierdepots (aktuelle Stände).
  • Nachweise über andere Vermögenswerte: Lebensversicherungen (Rückkaufwert), Immobilienbesitz (Anteile), etc.
3.2.5. Weitere mögliche Unterlagen
  • Nachweis über Kranken- und Pflegeversicherung: Oft abgefragt.
  • Schwerbehindertenausweis: Falls du einen hast, da dies zu Freibeträgen führen kann.
  • Nachweise über außergewöhnliche Belastungen: Z. B. hohe Krankheitskosten (falls sie einen bestimmten Eigenanteil übersteigen).
  • Erklärung zur Haushaltsgemeinschaft: Wenn du in einer WG lebst, kann es relevant sein, zu erklären, dass ihr keine Wirtschaftsgemeinschaft bildet, sondern lediglich eine Zweck-WG. Jede Person beantragt dann Wohngeld für ihren eigenen Anteil.

3.3. Der Zeitpunkt der Antragstellung

Wohngeld wird ab dem Monat der Antragstellung bewilligt! Das bedeutet: Wenn du den Antrag am 25. Januar einreichst und er bewilligt wird, erhältst du Wohngeld ab dem 1. Januar. Zögerst du jedoch bis zum 5. Februar, bekommst du es erst ab dem 1. Februar. Reiche den Antrag also so früh wie möglich ein! Es ist oft sinnvoll, den Antrag zuerst formlos einzureichen (z. B. „Hiermit beantrage ich Wohngeld“) und die Unterlagen nachzureichen. Dadurch sicherst du dir den Antragsmonat.

4. Häufige Fallstricke und Besonderheiten für Azubis

Als Azubi gibt es ein paar spezielle Punkte, auf die du achten solltest, um unnötige Verzögerungen oder Ablehnungen zu vermeiden.

4.1. Das „dem Grunde nach“ BAföG-Problem richtig einschätzen

Wie bereits erwähnt, ist dies ein häufiger Knackpunkt. Es ist entscheidend, transparent zu machen, dass deine Ausbildung nicht BAföG-förderungsfähig ist oder dass du aus anderen Gründen nicht BAföG-berechtigt bist, die Wohngeld zulassen (z.B. wenn die Ausbildung nur als schulische Ausbildung BAföG-berechtigt wäre, du aber eine duale Ausbildung machst).

4.1.1. Beispiele für Nicht-BAföG-Berechtigung (und somit Wohngeldanspruch)
  • Duale Ausbildung: Die weit verbreitetste Ausbildungsform in Deutschland. Für diese gibt es in der Regel kein BAföG, daher hast du einen potenziellen Wohngeldanspruch.
  • Bestimmte betriebliche Ausbildungen: Auch hier gilt, dass du keinen BAföG-Anspruch hast.
  • Überalterung für BAföG: Wenn du zu alt für BAföG bist (in der Regel über 30 bei Beginn), kannst du unter Umständen Wohngeld beantragen, auch wenn die Ausbildung an sich förderungsfähig wäre. Hier solltest du dich aber noch einmal explizit beraten lassen.

4.2. Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) versus Wohngeld

Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) ist eine Leistung der Agentur für Arbeit, die ebenfalls dazu dient, dich während der Ausbildung finanziell zu unterstützen, insbesondere wenn du nicht bei deinen Eltern wohnen kannst.

4.2.1. Das Ausschlussprinzip

Du kannst nicht gleichzeitig BAB und Wohngeld erhalten. Wenn du dem Grunde nach Anspruch auf BAB hast, bist du vom Wohngeld ausgeschlossen. Dies gilt auch, wenn du zwar BAB berechtigt wärst, aber die Antragsfrist versäumt hast oder aus anderen Gründen keine BAB erhältst.

4.2.2. Wann BAB relevant ist

BAB ist vor allem für Azubis relevant, die während der Ausbildung nicht mehr bei ihren Eltern wohnen können und deren Ausbildungsvergütung nicht den notwendigen Lebensunterhalt deckt. Ob du Anspruch auf BAB hast, hängt von deinem Einkommen, dem Einkommen deiner Eltern (ähnlich wie bei BAföG) und deiner Wohnsituation ab.

4.2.3. Was ist besser für dich: BAB oder Wohngeld?

Das hängt von deiner individuellen Situation ab. Es empfiehlt sich, die Höhe der möglichen Förderungen zu prüfen. In vielen Fällen kann Wohngeld für Auszubildende finanziell vorteilhafter sein, da die Einkommensgrenzen für die Anrechnung von Elterneinkommen beim Wohngeld anders gehandhabt werden oder gar nicht erst eine Rolle spielen, wenn du als alleiniger Haushalt bzw. mit deinem Partner und/oder Kindern lebst und keine Eltern mehr im Haushalt sind. Informiere dich bei der Wohngeldstelle und der Agentur für Arbeit über die voraussichtliche Höhe der jeweiligen Leistung. Wähle die Leistung, die dir mehr bringt!

4.3. Änderungen in deinen Lebensumständen melden

Sollten sich deine Einkommens- oder Wohnverhältnisse während des Bezugszeitraums ändern (z. B. Erhöhung der Ausbildungsvergütung, neue Mitbewohner, Umzug), bist du verpflichtet, dies der Wohngeldstelle unverzüglich mitzuteilen. Andernfalls kann es zu Rückforderungen kommen, was sehr ärgerlich ist.

Wenn du mehr über finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten für Azubis erfahren möchtest, könnte der Artikel über Kreditmöglichkeiten für Azubis für dich interessant sein. Dort findest du hilfreiche Informationen, die dir helfen können, deine finanzielle Situation während der Ausbildung zu verbessern. Es ist wichtig, gut informiert zu sein, um die besten Optionen für deine Bedürfnisse zu wählen.

5. Was tun bei Ablehnung oder Fragen? – Dein Ansprechpartner und deine Rechte

Es kann vorkommen, dass dein Antrag abgelehnt wird oder dass du Fragen hast, die dieser Artikel nicht beantworten kann.

5.1. Beratung durch die Wohngeldstelle und andere Stellen

Die Mitarbeiter der Wohngeldstelle sind deine primären Ansprechpartner. Sie können dir bei Fragen zum Ausfüllen der Formulare helfen und dir sagen, welche Unterlagen genau benötigt werden. Scheu dich nicht, dort anzurufen oder persönlich vorbeizugehen.

Weitere Beratungsstellen:

  • Studentenwerke (auch wenn du kein Student bist, dort gibt es oft allgemeine Sozialberatungen): Manche Studentenwerke bieten auch Azubis Beratung an.
  • Caritas, Diakonie und andere Wohlfahrtsverbände: Diese bieten oft kostenlose Sozialberatungen an und können dir bei der Antragstellung helfen.
  • Mietervereine: Wenn es um Mietrecht und die korrekte Angabe von Mietkosten geht, können sie dir zur Seite stehen.

5.2. Widerspruch bei Ablehnung

Sollte dein Wohngeldantrag abgelehnt werden und du bist der Meinung, dass die Entscheidung falsch ist, hast du das Recht, Widerspruch einzulegen.

5.2.1. Fristen beachten

Die Widerspruchsfrist beträgt in der Regel einen Monat nach Erhalt des Bescheids. Diese Frist ist unumstößlich!

5.2.2. Begründung des Widerspruchs

Lege schriftlich und detailliert dar, warum du mit der Entscheidung nicht einverstanden bist. Füge Beweismittel bei, die deine Argumentation untermauern (z. B. weitere Einkommensnachweise, die du vielleicht vergessen hattest, oder eine detaillierte Begründung, warum du nicht BAföG-berechtigt bist).

5.2.3. Akteneinsicht

Du hast das Recht, Akteneinsicht zu nehmen, um zu sehen, welche Unterlagen die Behörde bei ihrer Entscheidung berücksichtigt hat. Dies kann dir helfen, Fehler im Bescheid zu identifizieren.

5.3. Wohngeld-Rechner als erste Orientierung

Im Internet findest du zahlreiche Wohngeld-Rechner (z. B. auf den Seiten der Bundesländer oder des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen). Diese können dir eine erste Einschätzung geben, ob du Anspruch auf Wohngeld haben könntest und in welcher Höhe. Beachte jedoch, dass dies nur eine grobe Schätzung ist und keine rechtsverbindliche Auskunft ersetzt! Die genaue Berechnung erfolgt immer durch die Wohngeldstelle.

Fazit: Dein Recht auf Unterstützung nutzen!

Als Azubi hast du das Recht auf eine angemessene finanzielle Unterstützung beim Wohnen. Das Wohngeld ist eine wertvolle Hilfe, die dir den Rücken freihalten kann, damit du dich voll auf deine Ausbildung konzentrieren kannst. Informiere dich, sammle deine Unterlagen sorgfältig und scheue dich nicht, den Antrag zu stellen. Die Bürokratie mag manchmal etwas einschüchternd wirken, aber die finanzielle Entlastung, die mit einem erfolgreichen Antrag einhergeht, ist es allemal wert. Pack es an und sichere dir dein Wohngeld! Du hast es dir verdient.

FAQs

Was ist Wohngeld für Azubis?

Wohngeld für Azubis ist eine finanzielle Unterstützung vom Staat, um die Wohnkosten während der Ausbildung zu decken. Es ist eine Sozialleistung, die du beantragen kannst, wenn du eine eigene Wohnung hast oder in einer Wohngemeinschaft lebst.

Wer kann Wohngeld als Azubi beantragen?

Als Azubi kannst du Wohngeld beantragen, wenn du eine abgeschlossene Berufsausbildung machst und dein Einkommen sowie dein Vermögen eine bestimmte Grenze nicht überschreiten. Zudem musst du die Voraussetzungen für einen eigenen Haushalt erfüllen.

Wie hoch ist das Wohngeld für Azubis?

Die Höhe des Wohngelds für Azubis hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel deinem Einkommen, deiner Miete und der Anzahl der zum Haushalt gehörenden Personen. Es gibt einen Mietzuschuss und einen Lastenzuschuss, die je nach individueller Situation berechnet werden.

Wo und wie kann ich Wohngeld als Azubi beantragen?

Du kannst Wohngeld bei deiner örtlichen Wohngeldstelle oder dem zuständigen Amt für Wohngeld beantragen. Dazu musst du einen Antrag ausfüllen und die erforderlichen Unterlagen, wie Einkommensnachweise und Mietvertrag, einreichen. Die Bearbeitung des Antrags kann einige Zeit in Anspruch nehmen.

Gibt es Fristen für die Beantragung von Wohngeld als Azubi?

Ja, es gibt Fristen für die Beantragung von Wohngeld. In der Regel musst du den Antrag innerhalb von 6 Monaten stellen, nachdem du die Voraussetzungen für den Bezug von Wohngeld erfüllst. Es ist wichtig, den Antrag rechtzeitig zu stellen, um keine Leistungen zu verlieren.

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