Das Jugendarbeitsschutzgesetz: Deine Rechte als Azubi unter 18 auf einen Blick

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Wenn du unter 18 bist und eine Ausbildung startest, betrifft dich das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) direkt. Es regelt, wie, wann und wie lange Jugendliche arbeiten dürfen – damit du geschützt wirst und deine Ausbildung sicher und gesund verläuft. Deine Eltern, Ausbilder oder auch du selbst stehen vielleicht vor vielen Fragen rund um Rechte und Pflichten. Hier bekommst du einen Überblick, was wirklich wichtig ist.

Arbeitszeiten: Wie lange darfst du arbeiten?

Du darfst als Azubi unter 18 Jahren höchstens 8 Stunden pro Tag und 40 Stunden pro Woche arbeiten. Es gibt wenige Ausnahmen: Zum Beispiel darfst du an einzelnen Tagen maximal 8,5 Stunden arbeiten, wenn dafür an anderen Tagen weniger Arbeitszeit anfällt, sodass der Wochendurchschnitt trotzdem nicht über 40 Stunden liegt.

Verboten sind grundsätzlich Schichtarbeit und Nachtarbeit (zwischen 20 und 6 Uhr). Für bestimmte Branchen (z.B. Bäckerei oder Gastronomie) gibt es Sonderregelungen, aber auch nur begrenzt und unter engen Voraussetzungen.

Arbeitszeitfenster & Wochenendarbeit: Was ist erlaubt?

Arbeiten am Wochenende oder an Feiertagen ist für Minderjährige eigentlich tabu. Trotzdem gibt es Ausnahmen: Wer zum Beispiel in der Gastronomie, im Pflegebereich, in der Landwirtschaft oder im Bäckerhandwerk arbeitet, darf in bestimmten Fällen auch mal samstags oder sonntags ran. Wichtig ist aber: Du hast Anspruch auf mindestens zwei freie Samstage und Sonntage pro Monat!

Auch an Feiertagen und zur Nachtruhe zwischen 20 Uhr und 6 Uhr gibt es starke Einschränkungen. Mehrarbeit über die gesetzliche Höchstgrenze oder Bereitschaftsdienst ist für Jugendliche tabu.

Pausen und Ruhezeiten: Gönn dir Erholung!

Wer viel arbeitet, braucht auch Pausen. Als Azubi unter 18 wirst du besonders geschützt:

  • Nach spätestens 4,5 Stunden gibt’s eine Pause von mindestens 30 Minuten
  • Arbeitest du länger als sechs Stunden, musst du mindestens 60 Minuten Pause einlegen

Die Pausen dürfen aufgeteilt werden, aber ein Abschnitt muss mindestens 15 Minuten lang sein. Nach der Schicht hast du Anspruch auf mindestens 12 Stunden ununterbrochene Freizeit.

Urlaubstage: Wieviel freie Zeit steht dir zu?

Dein gesetzlicher Anspruch auf Urlaub ist vom Alter abhängig:

  • Wenn du unter 16 bist: mindestens 30 Werktage
  • 16 Jahre: mindestens 27 Werktage
  • 17 Jahre: mindestens 25 Werktage

Achtung: Werktage sind alle Tage außer Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen! Die meisten Betriebe rechnen den Urlaub in Arbeitstagen um, das ergibt dann meist etwas weniger, aber immer mindestens das gesetzliche Minimum.

Freistellungen: Schule und Prüfungen gehen vor

Wenn Unterricht in der Berufsschule ansteht, wirst du dafür freigestellt – das heißt, du gehst in dieser Zeit nicht arbeiten. Besonders wichtig:

  • Berufsschulzeit zählt als Arbeitszeit.
  • Vor Prüfungen oder bei Blockunterricht kann es zusätzliche Freistellungsregelungen geben.
  • Auch für ärztliche Untersuchungen rund um das Ausbildungsverhältnis (z.B. Einstellungsuntersuchung) oder für die Teilnahme an Prüfungen oder Jugendarbeit darfst du freigestellt werden.

Ärztliche Untersuchungen: Gesundheit geht vor

Vor Beginn deiner Ausbildung und spätestens vor dem Ende des ersten Ausbildungsjahres musst du eine ärztliche Untersuchung machen lassen – das ist gesetzlich vorgeschrieben. Diese sorgt dafür, dass deine Arbeit gesundheitlich für dich passt. Die Kosten übernimmt in der Regel die öffentliche Hand oder dein Arbeitgeber.

Auch Nachuntersuchungen kann dein Betrieb verlangen, besonders wenn du gesundheitlich gefährdet bist oder in bestimmten Branchen arbeitest. Sprich eventuelle Unsicherheiten immer mit deinem Ausbildungsbetrieb oder deiner Berufsschule ab.

Der Ausbildungsvertrag: Darauf solltest du achten

Dein Ausbildungsvertrag bildet die Basis für deinen Berufseinstieg. Achte darauf, dass alle wichtigen Punkte klar geregelt sind, zum Beispiel:

  • Ausbildungsdauer
  • Vergütung
  • Probezeit
  • Arbeitszeiten
  • Urlaubsanspruch
    Dein Ausbilder muss dir den Vertrag schriftlich aushändigen – und deine Erziehungsberechtigten müssen (solange du noch nicht volljährig bist) unterschreiben!

Unterweisung und Information: Deine Rechte kennen!

Dein Ausbildungsbetrieb ist verpflichtet, dich über deine Rechte und Pflichten zu informieren. Das heißt: Du musst wissen, was im Jugendarbeitsschutzgesetz steht und was das für deinen Alltag bedeutet. Dein Betrieb muss dich außerdem zu Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz unterweisen. Falls du Fragen hast oder dir etwas unklar ist: Nachfragen ist immer erlaubt!

Deine Rechte und was du tun kannst

Wirst du zu unmöglichen Zeiten eingeteilt, bekommst zu wenig Pausen oder wirst zur Überstunde gezwungen? Lass dir das nicht gefallen! Rede zuerst mit deinem Ausbilder und – wenn das nichts bringt – auch mit der Jugend- und Auszubildendenvertretung oder dem Betriebsrat. Im Zweifel hilft dir auch die zuständige Kammer (z.B. IHK oder HWK) weiter.

Fazit: Sei informiert & starte sicher durch!

Das Jugendarbeitsschutzgesetz schützt dich als jungen Azubi. Es regelt Arbeitszeiten, Ruhephasen, Urlaub, Freistellung und Gesundheit. Aber: Rechte bekommt man nicht geschenkt – man muss sie auch kennen und sie einfordern, wenn es nötig ist. Informiere dich frühzeitig über deine Rechte und rede mit deinem Betrieb, wenn du unsicher bist. So kannst du deine Ausbildung mit einem guten Gefühl und auf sicherer Basis starten!

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