Wenn du noch keine 18 Jahre alt bist und eine Ausbildung startest, bist du laut Gesetz besonders geschützt. Das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) sorgt dafür, dass Jugendliche beim Arbeiten oder in der Ausbildung nicht überfordert oder gesundheitlich gefährdet werden. Ziel ist es, einen guten Spagat zwischen Beruf, Gesundheit und Persönlichkeitsentwicklung zu ermöglichen. Es gibt klare Regeln dazu, wie lange du arbeiten darfst, wann du frei bekommst und worauf dein Betrieb achten muss.
Arbeitszeiten – Wie lange darf ich arbeiten?
Wenn du unter 18 bist, gelten für dich strengere Arbeitszeitvorschriften als für volljährige Azubis. In der Regel beträgt deine maximale tägliche Arbeitszeit acht Stunden. Allerdings darfst du mal an einzelnen Tagen bis zu achteinhalb Stunden arbeiten, solange das im Durchschnitt einer Woche nicht mehr als acht Stunden pro Tag ergibt. Pro Woche sind also höchstens 40 Stunden drin.
Die tägliche Arbeitszeit muss zwischen 6 und 20 Uhr liegen. Nachtschichten sind für Minderjährige tabu! Es gibt jedoch besondere Regelungen, zum Beispiel in Bäckereien, Gastronomie oder Gesundheitsberufen – dazu später mehr.
Pausenregeln – Wann hast du Auszeit?
Auch Auszeiten müssen sein. Damit du dich erholen kannst, gibt es klare Vorschriften zu Pausen:
- Ab einer Arbeitszeit von 4,5 bis 6 Stunden steht dir eine Pause von mindestens 30 Minuten zu.
- Bei mehr als 6 Stunden muss die Pause mindestens 60 Minuten betragen.
Wichtig: Nach spätestens viereinhalb Stunden musst du eine Pause machen. Die Pause selbst muss mindestens 15 Minuten lang sein, kann aber auch aufgeteilt werden. Überstunden sind übrigens nur in Ausnahmefällen erlaubt und müssen direkt ausgeglichen werden.
Urlaubsanspruch – Mehr Freizeit für Minderjährige
Jugendliche haben sogar etwas mehr Urlaub als Erwachsene. Dein Mindesturlaub im Jahr richtet sich nach deinem Alter zu Beginn des Kalenderjahres:
- Unter 16 Jahre: mindestens 30 Werktage
- Unter 17 Jahre: mindestens 27 Werktage
- Unter 18 Jahre: mindestens 25 Werktage
Das gilt für Werktage, zu denen auch der Samstag zählt. Wichtig ist: Die Regelungen dürfen im Vertrag nur zugunsten des Azubis geändert werden – weniger Urlaub geht also nicht!
Ausnahmen und Sonderregelungen: Wo gelten andere Regeln?
Bestimmte Branchen brauchen manchmal andere Lösungen:
- Bäckereien/Konditoreien: Start schon ab 5 Uhr morgens möglich.
- Landwirtschaft: Einsatz zwischen 5 und 20 Uhr erlaubt, während der Ernte sogar ab 4 Uhr morgens.
- Gastronomie und Krankenhäuser: Arbeit ist teilweise bis 22 Uhr erlaubt.
Diese Ausnahmen sind aber genau geregelt und dürfen nicht nach Belieben erweitert werden.
Berufsschule und Freistellung – Wann musst du nicht arbeiten?
Dein Betrieb muss dich für die Berufsschule freistellen – das heißt, du bekommst bezahlt frei. Wenn der Unterricht vor 9 Uhr anfängt, musst du vorher nicht arbeiten. An einem Berufsschultag mit mehr als fünf Unterrichtsstunden (je mindestens 45 Minuten) bist du komplett von der Arbeit befreit.
Für Prüfungen, ärztliche Untersuchungen (dazu gleich mehr) und andere verpflichtende Veranstaltungen bekommst du ebenfalls frei. Ausbildungsbetriebe dürfen dich in dieser Zeit nicht zur Arbeit verpflichten oder dich zum Nacharbeiten auffordern.
Arbeitsvertrag und die Rolle deiner Eltern
Als minderjähriger Azubi unterschreibst du zwar den Ausbildungsvertrag, aber ohne die Zustimmung deiner Eltern/gesetzlichen Vertreter ist er nicht wirksam. Deine Eltern prüfen dabei zum Beispiel, ob die Arbeitszeiten, die Vergütung und der Urlaub stimmen.
Im Vertrag müssen alle wichtigen Punkte zu Arbeitszeit, Urlaub, Tätigkeiten und Vergütung eindeutig festgehalten sein. Deine Rechte und Pflichten sind hier schwarz auf weiß geregelt. Wenn du Fragen hast, sprich deine Eltern oder Ausbilder:innen ruhig darauf an.
Unterweisungen und Schutzmaßnahmen
Bevor du richtig loslegst, musst du – wie alle Azubis – gründlich über deine Rechte, Pflichten und mögliche Gefahren im Betrieb aufgeklärt werden. Dazu gehört eine Sicherheitsunterweisung, die auch Themen wie Arbeitsschutz, Unfallverhütung und Verhalten im Notfall umfasst. Diese Unterweisungen müssen regelmäßig wiederholt werden.
Azubis unter 18 dürfen bestimmte gefährliche Arbeiten grundsätzlich nicht ausführen. Sollte dein Beruf trotzdem mit Risiken verbunden sein, muss dein Ausbildungsbetrieb besondere Schutzmaßnahmen ergreifen oder dich von bestimmten Tätigkeiten freistellen.
Ärztliche Untersuchungen – Vor und während der Ausbildung Pflicht
Bevor du deine Ausbildung startest, steht eine sogenannte Erstuntersuchung beim Arzt an. Das ist Pflicht! Ohne den Nachweis dieser Untersuchung kannst du gar nicht anfangen. Innerhalb eines Jahres nach Ausbildungsbeginn folgt eine Nachuntersuchung.
Der Hintergrund: Es wird geprüft, ob du gesundheitlich für deinen Ausbildungsplatz geeignet bist und ob deine Tätigkeit keine gesundheitlichen Risiken darstellt. Die Kosten dafür werden in der Regel übernommen.
Was passiert bei Verstößen gegen das Jugendarbeitsschutzgesetz?
Wenn sich dein Ausbildungsbetrieb nicht an die Vorgaben hält, gibt es Konsequenzen: Verstöße werden als Ordnungswidrigkeit geahndet, was zu Bußgeldern für den Betrieb führen kann. In schweren Fällen kann ein Betrieb seine Ausbildungsbefugnis verlieren.
Auch als Azubi solltest du dich an die Vereinbarungen halten. Wenn dir auffällt, dass etwas nicht passt, sprich mit dem Betriebsrat, deiner Jugend- und Auszubildendenvertretung oder deiner Berufsberatung bei der Kammer. Du hast immer das Recht, dich über Probleme zu informieren und Unterstützung zu holen.
Fazit: Wissen macht stark!
Das Jugendarbeitsschutzgesetz sorgt dafür, dass du als minderjähriger Azubi gut geschützt in den Beruf startest. Klar definierte Arbeitszeiten, Urlaub, Pausen und Freistellungen helfen dir, fit und motiviert zu bleiben. Mit dem Wissen über deine Rechte und Pflichten bist du bestens gerüstet – so können Ausbildung, Freizeit und Gesundheit optimal zusammenpassen!