Du stehst am Anfang deiner beruflichen Laufbahn oder hast gerade mit deiner Ausbildung begonnen und fragst dich, wie es mit dem Kindergeld weitergeht? Das ist eine super wichtige Frage, denn diese finanzielle Unterstützung kann dir eine Menge Druck von den Schultern nehmen. „Kindergeld Ausbildung: Alles, was du wissen musst“ – genau darum geht es. Du willst wissen, wie lange du Anspruch hast, welche Voraussetzungen gelten und was du tun musst, damit das Geld auch wirklich bei dir ankommt? Dann bist du hier genau richtig. Ich nehme dich an die Hand und erkläre dir alles, was du wissen musst, Schritt für Schritt. Keine Sorge, das ist alles machbar!
Du fragst dich vielleicht: „Bekommen meine Eltern weiterhin Kindergeld für mich, auch wenn ich jetzt eine Ausbildung mache?“ Die klare Antwort ist: Ja, unter bestimmten Bedingungen! Das deutsche Kindergeld ist nicht nur für kleine Kinder gedacht, sondern soll auch die Ausbildung und das Heranwachsen von jungen Erwachsenen unterstützen. Und dazu zählt eben auch deine Berufsausbildung.
Wer hat Anspruch auf Kindergeld während der Ausbildung?
Grundsätzlich hast du als Kind Anspruch auf Kindergeld, solange deine Eltern ihn bei der Familienkasse beantragt und bewilligt bekommen haben. Aber gerade während der Ausbildung gibt es ja oft Besonderheiten, die du kennen solltest.
Die Altersgrenze: Wie lange bekomme ich generell Kindergeld?
Die allgemeine Altersgrenze für das Kindergeld ist 25 Jahre. Das bedeutet, solange du das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hast, hast du prinzipiell Anspruch auf Kindergeld. Aber Achtung: Innerhalb dieser Altersgrenze gibt es für dich als Auszubildende/n noch ein paar spezielle Regelungen, die du dir genau anschauen musst.
Ausbildungsvoraussetzungen: Was zählt als „Ausbildung“?
Das ist ein entscheidender Punkt für dich. Nicht jede Form der Beschäftigung wird automatisch als Ausbildung anerkannt.
Schulische Ausbildung: Bist du noch Schüler oder schon Azubi?
Wenn du dich noch in einer schulischen Ausbildung befindest, zum Beispiel an einer Berufsschule, einer Fachoberschule oder einem Berufskolleg, dann hast du in der Regel weiterhin Anspruch auf Kindergeld. Hier ist die Definition von Ausbildung sehr weit gefasst. Wichtig ist, dass du dich in einer Vollzeitschulbildung befindest, die auf einen Berufsabschluss vorbereitet oder zu einem Schulabschluss führt.
Berufsausbildung im dualen System: Dein klassischer Weg zum Beruf
Die klassische Berufsausbildung im dualen System, also die Kombination aus betrieblicher Ausbildung und Berufsschule, wird vom Staat als förderungswürdiger Zeitraum anerkannt. Solange du diese Ausbildung absolvieren, erfüllst du die Voraussetzungen für das Kindergeld. Das ist quasi der Standardfall, auf den sich viele junge Menschen einstellen.
Weiterführende Ausbildung: Was ist nach der ersten Ausbildung?
Du denkst schon an die nächste Stufe? Auch nach deiner ersten abgeschlossenen Berufsausbildung kannst du unter Umständen weiterhin Kindergeld erhalten. Dies gilt, wenn du dich in einer weiterführenden Ausbildung befindest. Das kann zum Beispiel eine zweite Berufsausbildung sein, die auf deiner ersten aufbaut oder dir eine zusätzliche Qualifikation verschafft. Auch hier ist die Altersgrenze von 25 Jahren zu beachten, wie ich schon erwähnt habe. Die reine berufliche Weiterbildung oder ein Studium sind hier wieder separate Themen, auf die ich später noch eingehen werde.
Anerkannte Ausbildungsverhältnisse: Worauf musst du achten?
Deine Ausbildung muss von der Familienkasse als förderungsfähig anerkannt werden. Das bedeutet, sie muss zu einem anerkannten Berufsabschluss führen. Das sind die meisten Ausbildungen im dualen System, staatlich anerkannte schulische Ausbildungen oder auch Weiterbildungen, die auf bestimmte Abschlüsse hinarbeiten. Wenn du dir unsicher bist, ob deine Ausbildung anerkannt wird, frag am besten direkt bei deiner zuständigen Familienkasse nach. Es ist besser, einmal zu viel gefragt als wichtige Fristen zu verpassen.
Wenn du mehr über die finanzielle Unterstützung während deiner Ausbildung erfahren möchtest, empfehle ich dir, diesen Artikel zu lesen: Mach das Beste aus deinen Azubi-Finanzen: 10 geniale Tipps für deinen Erfolg. Dort findest du hilfreiche Tipps, wie du deine Finanzen während der Ausbildungszeit optimal verwalten kannst, um das Beste aus deinem Kindergeld und anderen Unterstützungen herauszuholen.
Die Einkommensgrenze: Verdienst du zu viel?
Ein weiterer wichtiger Punkt, der deine Kindergeldansprüche beeinflussen kann, ist dein eigenes Einkommen. Früher gab es hier strengere Regeln, aber das hat sich geändert. Das ist eine Erleichterung für dich, denn so kannst du dich besser auf deine Ausbildung konzentrieren.
Die Abschaffung der Einkommensgrenze für volljährige Kinder
Das ist eine zentrale Neuerung, die du unbedingt wissen musst! Für dich als volljähriges Kind, das sich in einer Erstausbildung befindet, gibt es keine Einkommensgrenze mehr. Das ist eine wichtige Erleichterung. Früher war es so, dass dein Einkommen angerechnet wurde und du unter Umständen keinen Anspruch mehr auf Kindergeld hattest, wenn du über einem bestimmten Betrag lag. Diese Grenze ist weggefallen. Deine Eltern erhalten also weiterhin Kindergeld für dich, auch wenn du schon eigenes Geld verdienst, solange du noch deine Ausbildung absolvierst und unter 25 bist.
Was zählt als Einkommen für dich?
Auch wenn es keine Einkommensgrenze mehr für dich gibt, ist es gut zu wissen, was überhaupt als dein Einkommen gilt. Das sind im Wesentlichen alle Bezüge, die du aus eigener Leistung erzielst.
Ausbildungsvergütung: Dein Lohn aus der Ausbildung
Deine Ausbildungsvergütung, also das Geld, das du von deinem Ausbildungsbetrieb bekommst, zählt als dein Einkommen. Ganz klar, das ist dein Verdienst für deine Arbeit. Aber wie gesagt, bei der Erstausbildung wird diese jetzt nicht mehr angerechnet.
Zusätzliche Einkünfte: Praktika, Nebenjobs und mehr
Alle anderen Einkünfte, die du neben deiner Ausbildung erzielst, werden ebenfalls als dein Einkommen betrachtet. Das können sein:
- Einkünfte aus Praktika: Wenn du während deiner Ausbildung ein vergütetes Praktikum machst, zählt dieses Einkommen.
- Einkünfte aus Nebenjobs: Ein Minijob, ein Teilzeitjob oder jede andere Form der Erwerbstätigkeit, die du nebenbei ausübst, wird als dein Einkommen gewertet.
- Stipendien und BAföG: Diese sind hier etwas komplexer. Grundsätzlich werden dein BAföG-Anteil und deine Stipendien, die als Ausbildungsförderung gelten, nicht als Einkommen angerechnet, das deinen Kindergeldanspruch gefährdet. Aber es gibt hier Nuancen. Wenn du zum Beispiel ein Stipendium erhältst, das zweckgebunden ist und nicht ausschließlich zur Bestreitung deines Lebensunterhalts dient (sondern z.B. für die Anschaffung von Fachliteratur), kann es anders bewertet werden. Im Zweifel bei der Familienkasse nachfragen ist immer ratsam.
- Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit: Wenn du dich während deiner Ausbildung selbstständig machst und damit Geld verdienst, zählt auch das als dein Einkommen.
Diese Unterscheidung ist wichtig, um eine klare Vorstellung davon zu haben, was alles zu deinem „Einkommen“ zählt. Für dich als Auszubildenden in der Erstausbildung ist die Erleichterung aber die Abschaffung der Einkommensgrenze.
Der Antragsprozess: Wie kommt das Kindergeld zu dir oder deinen Eltern?

Du hast jetzt die wichtigsten Voraussetzungen geklärt. Aber wie zum Teufel beantragt man das Kindergeld überhaupt? Ganz einfach, deine Eltern sind hier die Hauptakteure. Du bist zwar derjenige, für den das Geld bestimmt ist, aber der Antrag wird in der Regel von den Eltern gestellt.
Wer stellt den Antrag? Deine Eltern sind die primären Antragsteller
Der Kindergeldantrag wird in Deutschland durch die Eltern gestellt. Das bedeutet, deine Mutter oder dein Vater, oder auch beide, wenn sie zusammen veranlagt werden, müssen den Antrag bei der zuständigen Familienkasse einreichen. Du als Kind wirst im Antrag als „berechtigtes Kind“ aufgeführt.
Wo stellst du (bzw. deine Eltern) den Antrag? Die Familienkasse
Die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit ist die Stelle, die für die Auszahlung des Kindergeldes zuständig ist. Du (oder deine Eltern) musst den Antrag bei der für euch zuständigen Familienkasse stellen. Welche das ist, hängt in der Regel von eurem Wohnort ab.
Welche Unterlagen werden benötigt? Die wichtigsten Nachweise
Damit der Antrag bearbeitet werden kann, benötigt die Familienkasse verschiedene Unterlagen. Hier ist eine Liste der wichtigsten, die deine Eltern wahrscheinlich zusammenstellen müssen:
- Personalausweis oder Reisepass: Für deine Eltern zur Identifikation und für dich als Kind.
- Geburtsurkunde: Deine Geburtsurkunde ist natürlich essenziell. In der Regel wird für jedes Kind, für das Kindergeld beantragt wird, eine Kopie der Geburtsurkunde benötigt.
- Nachweis über die Ausbildung: Das ist der entscheidende Punkt für dich als Auszubildende/n. Hier werden Nachweise über deine Ausbildung verlangt. Das kann sein:
- Ausbildungsvertrag: Wenn du eine duale Ausbildung machst, ist der Ausbildungsvertrag der wichtigste Nachweis.
- Schulbescheinigung: Wenn du eine schulische Ausbildung machst, benötigst du eine aktuelle Schulbescheinigung deiner Schule.
- Nachweis über die Anmeldung zur Prüfung: In manchen Fällen kann auch die Anmeldung zu einer Abschlussprüfung vorgelegt werden.
- Nachweis über dein Einkommen (falls relevant, aber nicht mehr für die Erstausbildung): Wie bereits erwähnt, zählt deine Ausbildungsvergütung und andere Einkünfte im Falle einer Erstausbildung nicht mehr für die Einkommensgrenze. Dennoch kann die Familienkasse unter Umständen Informationen über dein Einkommen verlangen, um deine Situation zu prüfen. Dies wird aber in der Regel nur noch relevant, wenn es um weiterführende Ausbildungen oder spezielle Fälle geht.
- Steueridentifikationsnummer: Sowohl deine als auch die Steueridentifikationsnummer deiner Eltern sind erforderlich.
- IBAN und BIC: Deine Eltern müssen ihre Bankverbindung angeben, auf die das Kindergeld überwiesen werden soll.
Es ist ratsam, sich im Vorfeld auf der Website der Familienkasse oder telefonisch zu informieren, welche genauen Unterlagen für deinen individuellen Fall benötigt werden.
Der Prozess – Schritt für Schritt: Was passiert nach der Einreichung?
- Antrag einreichen: Deine Eltern füllen den Antrag sorgfältig aus und reichen ihn mit den erforderlichen Unterlagen bei der Familienkasse ein.
- Prüfung des Antrags: Die Familienkasse prüft deinen Antrag und die vorgelegten Nachweise. Sie prüft, ob alle Voraussetzungen für das Kindergeld erfüllt sind.
- Bewilligungsbescheid: Wenn deinem Antrag stattgegeben wird, erhältst du (bzw. deine Eltern) einen schriftlichen Bewilligungsbescheid. In diesem Bescheid steht, für welchen Zeitraum und in welcher Höhe dir Kindergeld bewilligt wird.
- Auszahlung: Das Kindergeld wird dann monatlich auf das angegebene Konto deiner Eltern überwiesen.
Es kann eine Weile dauern, bis der Antrag bearbeitet ist. Sei geduldig!
Besondere Situationen: Was passiert, wenn sich etwas ändert?

Das Leben ist nicht statisch, und auch deine Ausbildung oder familiäre Situation kann sich verändern. Es ist wichtig, dass du und deine Eltern die Familienkasse über solche Änderungen informiert.
Änderungen bei deiner Ausbildung: Wechsel oder Abbruch
Wenn sich etwas an deiner Ausbildung ändert, musst du das melden.
Wechsel des Ausbildungsbetriebs oder der Schule
Wenn du den Ausbildungsbetrieb wechselst oder deine école wechselst (innerhalb der Ausbildung), müssen deine Eltern dies der Familienkasse mitteilen. In der Regel wird ein neuer Ausbildungsvertrag oder eine neue Schulbescheinigung benötigt. Solange die Ausbildung anerkannt ist und die anderen Voraussetzungen erfüllt sind, sollte das Kindergeld weiterfließen.
Abbruch der Ausbildung
Ein Abbruch der Ausbildung ist eine ernste Angelegenheit und hat Auswirkungen auf das Kindergeld. Wenn du deine Ausbildung abbrichst, entfällt in der Regel dein Anspruch auf Kindergeld. Deine Eltern müssen den Abbruch unverzüglich der Familienkasse melden. Versäumnisse hier können zu Rückzahlungsforderungen führen.
Deine Familie zieht um oder deine Eltern heiraten/trennen sich
Auch Veränderungen in der Familiensituation sind relevant.
Umzug deiner Familie
Wenn deine Familie umzieht, kann sich die zuständige Familienkasse ändern. Deine Eltern sollten dies der Familienkasse melden, damit dein Kindergeld weiterhin korrekt bearbeitet wird.
Heirat, Trennung oder Scheidung der Eltern
Auch solche familiären Veränderungen sind der Familienkasse mitzuteilen. Es kann sein, dass sich die Auszahlungsstelle oder die berechtigte Person für das Kindergeld ändert. In der Regel wird das Kindergeld aber weiterhin gezahlt, solange die Voraussetzungen erfüllt sind.
Deine eigene Wohnsituation: Lebst du nicht mehr zu Hause?
Das ist ein häufiger Fall, wenn du nach der Schule oder mit Beginn deiner Ausbildung ausziehst.
Zusammenleben mit Partner/in
Wenn du mit deinem Partner oder deiner Partnerin zusammenwohnst, hat das in der Regel keinen Einfluss auf dein Kindergeld, solange du dich noch in der Erstausbildung befindest und unter 25 bist. Deine Eltern erhalten weiterhin das Kindergeld.
Alleinerziehend sein
Wenn du selbst alleinerziehend bist, während du dich noch in der Ausbildung befindest und unter 25 bist, ändert das nichts an deinem Anspruch auf Kindergeld. Deine Eltern erhalten weiterhin das Kindergeld für dich.
Bezug von anderen Leistungen
Solltest du während deiner Ausbildung weitere Leistungen beziehen (z.B. Wohngeld, eigene Rente), informiere dich bei der Familienkasse, ob und wie sich diese auf das Kindergeld auswirken könnten. Wie schon erwähnt, sind BAföG und Stipendien in der Regel unproblematisch.
Dein Umzug in eine eigene Wohnung während der Ausbildung
Auch wenn du ausziehst und eine eigene Wohnung hast, haben deine Eltern grundsätzlich weiterhin Anspruch auf das Kindergeld für dich, solange du deine Ausbildung absolvieren, das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hast und es sich um eine Erstausbildung handelt. Die Familienkasse kann aber Nachweise über deine Wohnsituation verlangen, um zu sehen, ob du weiterhin wirtschaftlich von deinen Eltern abhängig bist und deine Ausbildung im Vordergrund steht. Wenn du beispielsweise schon ein sehr hohes eigenes Einkommen hast und deine Eltern dich nur noch minimal finanziell unterstützen, kann das theoretisch zu einer Prüfung führen, aber bei der Erstausbildung wie gesagt ohne Einkommensgrenze ist das eher unwahrscheinlich.
Die wichtigste Regel lautet: Melde alle relevanten Änderungen schnellstmöglich der Familienkasse! So vermeidest du Probleme und stellt sicher, dass alles reibungslos läuft.
Wenn du mehr über die finanziellen Unterstützungsangebote für Auszubildende erfahren möchtest, solltest du dir unbedingt diesen Artikel über Kindergeld und Ausbildung ansehen. Er bietet dir wertvolle Informationen, die dir helfen können, deine finanzielle Situation während der Ausbildung zu verbessern. Du findest dort auch Tipps, wie du zusätzliches Geld beantragen kannst, um deinen Lebensunterhalt zu sichern. Schau dir den Artikel hier an, um mehr darüber zu erfahren.
Was passiert nach der Ausbildung? Die Übergangszeit und darüber hinaus
| Monat | Kindergeldbetrag | Anzahl der Kinder |
|---|---|---|
| Januar | €204 | 1 |
| Februar | €204 | 1 |
| März | €204 | 1 |
| April | €204 | 1 |
| Mai | €204 | 1 |
Du hast deine Ausbildung erfolgreich abgeschlossen, herzlichen Glückwunsch! Was passiert nun mit dem Kindergeld? Das ist ein wichtiger Übergang, den du kennen solltest.
Die Übergangszeit nach Ausbildungsende
Nachdem du deine Ausbildung beendet hast, gibt es oft eine gewisse Übergangszeit, in der du noch Anspruch auf Kindergeld haben könntest.
Berufsfindungsphase
Wenn du nach deiner ersten Ausbildung eine gewisse Zeit auf der Suche nach einer neuen Arbeitsstelle bist oder dich beruflich neu orientierst, kannst du unter Umständen noch Kindergeld erhalten. Diese Phase wird als „Berufsfindungsphase“ bezeichnet. Hierbei gibt es jedoch oft Zeitlimits. Die genauen Regelungen und die Dauer dieser Übergangszeit können variieren und sollten bei der Familienkasse erfragt werden. In der Regel sind das wenige Monate.
Beginn einer weiteren Ausbildung oder eines Studiums
Wenn du direkt im Anschluss an deine Ausbildung eine weitere Ausbildung (z.B. eine zweite Berufsausbildung) beginnst oder ein Studium aufnimmst, gelten hierfür wieder die spezifischen Regeln für diese Ausbildungsformen. Darauf gehe ich im nächsten Abschnitt genauer ein.
Kindergeld während eines Studiums oder einer Weiterbildung
Nicht jeder junge Mensch macht direkt nach der Schule eine Berufsausbildung im klassischen Sinne. Viele entscheiden sich für ein Studium oder eine weiterführende schulische Ausbildung.
Anspruch während des Studiums
Wenn du dich in einer ersten berufsqualifizierenden Ausbildung befindest, wozu auch ein Studium zählt, hast du Anspruch auf Kindergeld, solange du das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hast. Hierbei ist die Definition einer „ersten berufsqualifizierenden Ausbildung“ wichtig. Ein Bachelorstudium gilt hierbei als erste berufsqualifizierende Ausbildung. Ein Masterstudium kann ebenfalls unter bestimmten Umständen als solche gewertet werden, aber hier gibt es oft spezifische Regelungen. Es ist wichtig, dass dein Studium auf einen Berufsabschluss abzielt. Zusätzliche Einkünfte aus einem Nebenjob sind während des Studiums bis zur Altersgrenze von 25 Jahren in der Regel unschädlich für das Kindergeld.
Zweite Ausbildung oder Studium nach erster Ausbildung
Wenn du nach einer abgeschlossenen Berufsausbildung eine zweite Ausbildung beginnst, die ebenfalls berufsqualifizierend ist, kannst du unter Umständen weiterhin Kindergeld erhalten. Dies gilt auch für ein Zweitstudium. Hier gelten oft die gleichen Grundsätze wie für die erste Erstausbildung. Die wichtigste Voraussetzung ist, dass die zweite Ausbildung ebenfalls anerkannt ist und auf einen Berufsabschluss abzielt. Auch hier ist die Altersgrenze von 25 Jahren zu beachten.
Weiterbildungskurse und Sprachkurse
Hier wird es oft knifflig. Reine Weiterbildungskurse, die nicht auf einen anerkannten Berufsabschluss abzielen, oder einzelne Sprachkurse werden in der Regel nicht als Ausbildung im Sinne des Kindergeldgesetzes anerkannt. Wenn du dir unsicher bist, ob deine geplante Weiterbildung förderfähig ist, frag unbedingt bei der Familienkasse nach, bevor du dich entscheidest.
Wann endet der Anspruch auf Kindergeld generell?
Der Anspruch auf Kindergeld endet grundsätzlich mit Vollendung des 25. Lebensjahres. Es gibt aber auch Ausnahmen. Wenn du aufgrund einer Behinderung nicht am Erwerbsleben teilnehmen kannst, kann der Anspruch auf Kindergeld auch über das 25. Lebensjahr hinaus bestehen. Dieses Thema ist aber sehr speziell und in der Regel nicht auf die meisten Auszubildenden anwendbar.
Zusammenfassend lässt sich sagen: Die Übergangszeit und die Zeit nach der Ausbildung sind oft komplex. Es ist immer am besten, sich direkt bei der Familienkasse zu informieren, welche Regelungen für deine spezifische Situation gelten.
Fazit: Deine Ausbildung und das Kindergeld – Eine finanzielle Stütze
Du hast jetzt einen umfassenden Einblick darüber bekommen, was Kindergeld während deiner Ausbildung bedeutet. Es ist eine wichtige finanzielle Unterstützung, die dir und deinen Eltern hilft, die Zeit deiner Ausbildung finanziell besser zu meistern.
Das Wichtigste für dich auf einen Blick
Lass uns die zentralen Punkte nochmal kurz zusammenfassen, damit du alles Wichtige griffbereit hast:
- Anspruch während der Ausbildung: Grundsätzlich hast du Anspruch auf Kindergeld während deiner ersten abgeschlossenen Berufsausbildung, solange du das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hast. Dieses gilt sowohl für schulische als auch für duale Ausbildungen.
- Keine Einkommensgrenze mehr: Für dich als Auszubildende/n in der Erstausbildung gibt es keine Einkommensgrenze mehr. Deine Ausbildungsvergütung oder andere Einkünfte werden nicht mehr angerechnet.
- Antrag durch die Eltern: Der Antrag auf Kindergeld wird von deinen Eltern gestellt.
- Meldepflicht bei Änderungen: Jede Änderung deiner Ausbildung oder deiner Lebenssituation muss der Familienkasse gemeldet werden.
- Nach der Ausbildung: Es gibt Übergangszeiten und Möglichkeiten, auch nach der Ausbildung (z.B. bei weiterführenden Ausbildungen oder Studium) weiterhin Kindergeld zu erhalten.
Das Kindergeld ist eine finanzielle Erleichterung, die dir hilft, dich auf deine Ausbildung zu konzentrieren, ohne dir ständig Sorgen um finanzielle Engpässe machen zu müssen. Nutze diese Unterstützung weise und informiere dich immer über die für dich geltenden Regelungen. Mit dem Wissen, das du jetzt hast, bist du gut gerüstet, um diese wichtige Phase deines Lebens erfolgreich zu gestalten! Wenn du dir unsicher bist, zögere niemals, dich direkt an die Familienkasse zu wenden. Sie sind die Experten und helfen dir gerne weiter. Viel Erfolg bei deiner Ausbildung!
FAQs
Was ist Kindergeld Ausbildung?
Kindergeld Ausbildung ist eine finanzielle Unterstützung, die Eltern für ihre Kinder erhalten, die sich in einer Ausbildung oder einem Studium befinden. Es wird vom Staat gezahlt, um die Kosten für die Ausbildung der Kinder zu unterstützen.
Wer hat Anspruch auf Kindergeld Ausbildung?
Du hast Anspruch auf Kindergeld Ausbildung, wenn dein Kind zwischen 18 und 25 Jahre alt ist und sich in einer Ausbildung oder einem Studium befindet. Es spielt keine Rolle, ob das Kind noch zu Hause wohnt oder nicht.
Wie hoch ist das Kindergeld Ausbildung?
Die Höhe des Kindergeldes für Ausbildung beträgt derzeit 234 Euro pro Monat für das erste und zweite Kind, 240 Euro für das dritte Kind und 296 Euro für jedes weitere Kind.
Wie beantragt man Kindergeld Ausbildung?
Du kannst Kindergeld Ausbildung bei der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit beantragen. Dafür musst du einen Antrag ausfüllen und die erforderlichen Unterlagen wie Geburtsurkunde und Schulbescheinigung einreichen.
Gibt es eine Altersgrenze für das Kindergeld Ausbildung?
Ja, das Kindergeld für Ausbildung wird bis zum 25. Lebensjahr des Kindes gezahlt. In einigen Fällen kann die Unterstützung jedoch über das 25. Lebensjahr hinaus verlängert werden, zum Beispiel bei einer Behinderung oder einer längeren Ausbildungszeit.